01.03.2015 / © Heinrich Stauffacher / Polit-/Kultur-Observatorium Sool - Schweiz / www.neo-kultur.ch
Die “Trilogie zur Weisheit”, bzw. “Der Satz der Weisheit”, bildet den Kern
und die gesetzliche Grundlage für eine integre, gerechte Daseins-Ordnung:
Das Natur-Erbgesetz (Land- & Ressourcen-Erbrecht => naturgesetzliche
“Erb-Bürgerschaft”), ist unbestreitbares, universales Ur-Grundgesetz -
es gründet auf partizipativer Gegenseitigkeit, und es hat nur drei Artikel:
§ 1
Nutzungs-Recht
(”Gebrauchs-Lizenz”)
§ 2
Teilungs-Pflicht
(Gemeinschafts-Sinn)
§ 3
Tausch-Prinzip
(Handel in Real-Werten)
Was würde der Natur-Gesetzgeber wohl sagen, wenn er selber sprechen könnte?
“Ich, der Naturgesetzgeber, bin allein legitimiert, alle Menschen
zu ‘vertreten’ - ihnen Daseins- und Wirtschafts-Lizenzen zu ertei-
len - und über sie zu richten und sie, nach den Regeln des Ur-Ge-
setzes, zu bestrafen” - ‘menschgemachte’ Gesetze sind ungültig!
(Siehe auch Startseite: “Daseins-Kultur Innovation” / Ursprung / Urgesetz / Ur-Code)
Basis zur Entwicklung “biogenialer Daseins-, Gesellschafts- und Wirtschafts-Systeme”
(vom Standpunkt des ‘Naturgesetzgebers’ selbst aus betrachtet, bzw. entwickelt ...).
•
Jeder Mensch hat das naturgegebene Recht - und die Pflicht -
ein Stück Erde selber zu bewirtschaften und die zugehörigen
Ressourcen für seinen existenziellen Eigenbedarf zu nutzen!
Ein Lebewesen für sich ist kein vollständiges, funktionales System, es ist nur der ‘Kern’
- zum Leben bedarf es noch einer energetischen Basis (Raum), plus physiologischer und
physikalischer Energien (Kräfte) - und zur Nachhaltigkeit muss es erst noch “paarweise
auftreten”, also besteht z.B. der ‘ganze Mensch’ aus zwei gleichwertigen Hälften, näm-
lich: “einer Frau und einem Mann” (unterschiedlichen Geschlechts)!
(Ein Eisenbahnzug braucht auch noch Schienen plus Betriebsenergie, um ein funktiona-
les System zu bilden - ähnliches gilt für sämtliche Systeme, auch für naturgegebene.)
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Das Nutzungs-Recht beinhaltet die Teilungs-Pflicht, nämlich:
Naturgegebene Güter ‘sinngleich’ redlich zu teilen - und nur
für den Lebensbedarf der eigenen Person zu gewinnen, resp.
bereitzustellen - und nachhaltig zu sichern und zu schützen!
So wie die “Luft zum Atmen” von Natur aus allgegenwärtig ‘bereitgestellt’ ist, und von
allen Geschöpfen frei und ungehindert “aus der Luft” entnommen werden darf, so muss
dieses Beispiel auch für alle andern Naturgüter gelten - dies ist Teil des unantastbaren
Lebens- und absoluten Natur-Erbrechts.
•
Das Nutzungs-Recht beinhaltet auch Tausch-Pflicht, nämlich:
Naturgegebene Güter redlich ‘artgleich’ zu tauschen; Handel
jeder Art ist in Naturalwerten abzuwickeln, wie es in natürli-
chen Kreis-Prozessen höchst ökonomisch und verlustarm ge-
schieht: “Integre Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme sind
dank Computer- und Kommunikationstechnologie sowohl vir-
tuell simulierbar - als auch im praktischen Dasein machbar”!
Durch ungleichwertiges, ‘parteiisches Tauschen’, gerieten die Verhältnisse so durcheinan-
der, dass Nutzungsrecht und Teilungspflicht verletzt würden; die betroffenen Systeme
werden instabil: Ständige ‘Stabilisierungsarbeiten’ in Polit-Systemen sind Beweis hierfür.
•
Die globale “Wirtschafts-Demokratie” ergibt sich quasi auto-
matisch, wenn die Menschen, wie alle andern Geschöpfe und
Lebewesen, gemäss der ‘Trilogie zur Weisheit’ funktionieren!
Das “fundamentale Menschenrecht und die elementare Men-
schenpflicht” bilden eine untrennbare Einheit: “Ur-Gesetz” -
und Ur-Gesetz funktioniert “System-selbststabilisierend”!
Nur unter diesem “Gesetz auf Gegenseitigkeit” sind wirklich alle Menschen gleich - unter
Polit-Gesetz nie, da dieses stets parteiisch, also einseitig, und damit ungerecht angewendet
wird. Das ist unethisch/unmoralisch, und grundsätzlich asozial, denn es spaltet die Gesell-
schaft auf mannigfaltige Weise, anstatt sie redlich zu ordnen und zu betreiben. Die Gesell-
schaft muss zumindest ihren ‘Volksvertretern’ politisches Denken und Handeln verbieten ...!